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   BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 14.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3069
BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 14.94 (https://dejure.org/1996,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 6 C 14.94 (https://dejure.org/1996,3069)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 6 C 14.94 (https://dejure.org/1996,3069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an die Wahl der Vertreter der Gruppe der Professoren in verschiedenen Fachbereichsräten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Grundsätze der Wahlen zu Hochschulgremien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Grundsätze für die Wahlen zu Hochschulgremien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 151
  • NVwZ 1997, 800 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 289
  • DVBl 1997, 614
  • DÖV 1997, 459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92

    Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 14.94
    Schon in diesem Stadium aber müßte den fundamentalen Anforderungen an eine jegliche "Wahl" genügt werden, damit im Ergebnis noch von einer Auswahl von Kandidaten durch die Wahlberechtigten die Rede sein könnte (vgl. dazu die grundlegenden Ausführungen in dem Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 4. Mai 1993 - HVerfG 3/92 - NVwZ 1993, 1083, 1085 ff., insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer En-bloc-Abstimmung im Rahmen der Aufstellung einer Kandidatenliste für die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 3/82

    Universität - Wahl zu Kollegialorganen - Mehrheitswahlrecht -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 14.94
    Folgerichtig hat es seiner Prüfung maßgeblich diejenigen Überlegungen zugrunde gelegt, die in der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 28. März 1984, BVerfGE 66, 291, 303 ff.) sowie in der Literatur zu § 39 HRG angestellt worden sind.
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